Wann brauchen Sie als Eigentümer einer Immobilie einen Energieausweis?
Sie bauen ein neues Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude
An ihrem Gebäude werden Erweiterungen und Sanierungen im größeren Stil vorgenommen
Sie möchten ein Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude verkaufen
In ihrem Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude steht ein Mieterwechsel an
Sie besitzen ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr, das mehr als 1000m2 Nutzfläche hat
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Vor- und Nachteile des Verbrauchsausweises:
+Sehr schnell erstellt, dadurch relativ günstig
+Käufer oder Mieter erkennt auf einen Blick, wie hoch die Verbräuche der letzten drei Jahre im Durchschnitt waren
-Ergebnis kann verzerrt sein, denn der Durchschnittsverbrauch ist vom Nutzerverhalten der Bewohner abhängig
Keine genaue tiefgreifende Datenaufnahme des Gebäudes
Nur eingeschränkt aussagekräftig
Ohne Modernisierungsempfehlungen
Vor- und Nachteile des Bedarfsausweises:
+Genaue Datenaufnahme von Gebäude Bauteilen, Baustoffen und der Anlagentechnik
+Energiebedarf kann dadurch sehr gut errechnet werden
+Neue Gebäude erreichen einen sehr guten Kennwert u können dadurch höhere Kauf- oder Mietpreise erzielen
+Individuelle Modernisierungsempfehlungen bei Bestandsgebäuden
-Aufwendige Aufnahme der Gebäudedaten anhand von vielen Plänen, Unterlagen und oft auch vor Ort
-Dadurch kostenintensiver
-Ergebnis kann von der Realität abweichen wenn nicht genügend Daten eines Bestandsgebäudes vorhanden sind
Wann reicht ihnen einen Verbrauchsausweis?
Bei allen Wohngebäuden, die inzwischen saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben
Wann benötigen Sie zwingend einen Bedarfsausweis?
Pflicht für alle neu zu errichtenden Wohngebäude u. Nichtwohngebäude
Pflicht bei einer umfassenden Sanierung sowie zur Vorlage bei Vermietung und Verkauf für alle Wohngebäude, die aus dem Baujahr 1977 und vorher stammen und bisher noch nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden
Pflicht für alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die aus dem Baujahr 1965 oder früher stammen.
Pflicht für Bestandsgebäude die umfassend saniert wurden oder die um mehr als die Hälfte erweitert wurden
Bekommt jede Wohnung eines Gebäudes einen eigenen Energieausweis?
Nein, ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Haus ausgestellt werden
Nur bei gemischt genutzten Gebäuden z.B.: der Wohnung über der Pizzeria, wird ein Energieausweis für den Teil des Wohngebäudes und ein Energieausweis für den Teil des Nichtwohngebäudes ausgestellt
Welche Unterlagen helfen bei der Erstellung eines Energieausweis?
Haben Sie Baupläne und Bauunterlagen zur Hand?
Aus welchem Baujahr stammt das Gebäude?
Welches Baujahr hat ihre Heizungsanlage?
Wie wird das Warmwasser aufbereitet?
Setzen Sie erneuerbare Energien z.B.: eine Solarthermieanlage oder Photovoltaikanlage ein?
Wie groß ist die Wohnfläche des Gebäudes?
Wie viele Geschosse und Wohnungen / Gewerbeeinheiten hat das Gebäude?
Welche Fenster sind eingebaut (Art des Rahmens und der Verglasung)?
Wie ist die Dämmung der Außenwände, des Dachs und des Kellers aufgebaut?
Haben Sie die Rechnungen für Energieträger (Öl, Gas, Holz, Strom) von drei aufeinanderfolgenden Jahren?
Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (Heizung und Strom, z. B. aus Heizkostenabrechnung)
Kennen Sie die Höhe der verbrauchten Warmwassermenge in diesem Zeitraum?
Wurde das Gebäude bereits modernisiert? Wenn ja, was und wann?
Angaben zum umbauten Raum (Bruttoraumvolumen) aus Bauantrag
Aktuelle Schornsteinfegerprotokolle
Datenblätter für Anlagenkomponenten
(Heizungsanlage, ggf. Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage)
Vorhandene Wärmeschutznachweise
Angaben zu durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen (auch Rechnungen für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik)
Pläne aus Bauantragstellung oder Baufertigstellungspläne im Maßstab M 1:100 oder größer.
Grundriss von allen Geschossen, Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss
Ansichten von allen Seiten, in der Regel von den vier Himmelsrichtungen
Schnitte, in der Regel mindestens ein Querschnitt und ein Längsschnitt
Details oder Konstruktionszeichnungen von Außenwandaufbauten und Kellerwänden
Aufbau u Konstruktion vom Dach und von Dachgauben
Aufbau und Konstruktion der obersten Geschossdecke (bei nicht ausgebautem Dachboden)
Aufbau u Konstruktion der Kellergeschossdecke
Aufbau u Konstruktion der Bodenplatte zum Erdreich
Aufbau u Konstruktion der Fenster, insbesondere die Einbausituation der Fenster (Anschluss an die Wand)
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