Döllel Thomas 
 GebäudeEnergieBerater 
 

INFORMATIONEN
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten.


Um einige Beispiele für Förderungen zu nennen:


  • Bundesförderung für Energieberatung von Wohngebäuden = individueller Sanierungsfahrplan
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpenanlagen
  • Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)
  • Nachrüstung eines Sekundärbauteils für die Biomasseanlage zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung
  • Gas-Hybridheizung
  • Elektro KFZ / PKW


  • Heizungsoptimierung durch neue Umwälzpumpen, Warmwasserpumpen usw.
  • Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich
  • Kälte- und Klimatechnikanlagen
  • KWK – Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Wärme- und Kältespeicher in Verbindung von KWK Anlagen






Was bringt mir die Bundesförderung für Energieberatung von Wohngebäuden (iSFP)?

Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden.


Deshalb wird diese vom Bund mit bis zu 80% der Kosten gefördert.





Im Rahmen dieser Beratung zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können.
Er ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes und erstellt auf dieser Grundlage ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohn­gebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht den er Ihnen aushändigt zusammen und erläutert diesen in einem Abschlussgespräch.



Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Der Energieeffizienz-Experte beantragt den Zuschuss, der für ihn bestimmt ist, selbst. Diesen Betrag zieht er von der Rechnung an Sie ab, sodass Sie am Ende weniger bezahlen müssen. Dafür können Sie danach gut beraten die energetische Sanierung Ihres Gebäudes starten.


Wichtig: Anträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.