Döllel Thomas 
 GebäudeEnergieBerater 
 

 

 INFORMATIONEN UND LEISTUNGEN
Energieausweis

Wann brauchen Sie als Eigentümer einer Immobilie einen Energieausweis?

  • Sie bauen ein neues Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude.
  • An ihrem Gebäude werden Erweiterungen und Sanierungen im größeren Stil vorgenommen.
  • Sie möchten ein Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude verkaufen.
  • In ihrem Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude steht ein Mieterwechsel an.
  • Sie besitzen ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr, mit mehr als 1000m2 Nutzfläche.


Energieausweis Beratung in St. Wolfgang - GebäudeEnergieBerater Dölle Thomas




Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

  • Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis) auf Basis von Verbrauchsabrechnungen.
  • Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis) auf Basis von Berechnungen.


Vor- und Nachteile des Verbrauchsausweises:

  • +Sehr schnell erstellt und dadurch relativ günstig.
  • +Käufer oder Mieter erkennt auf einen Blick, wie hoch die Verbräuche der letzten drei Jahre im Durchschnitt waren.
  • -Ergebnis kann verzerrt sein, denn der Durchschnittsverbrauch ist vom Nutzerverhalten der letzten drei Jahre der Bewohner abhängig. Beispiel: wenige oder sparsame Bewohner bei einer hohen Wohnfläche ergeben in der Regel meist ein recht gutes Ergebnis.
  • -Kürzlich sanierte Gebäude erreichen noch keinen besseren Kennwert, da die reduzierten Verbrauchsdaten durch die kürzliche Sanierung (z.B.: neue Heizung) noch nicht in das Ergebnis mit einfließen. Dies führt zu Nachteilen bei der Vermietung oder beim Verkauf des Gebäudes.
  • -Keine genaue tiefgreifende Datenaufnahme des Gebäudes (häufig ohne vor Ort Termin).
  • -Nur eingeschränkt aussagekräftig.
  • -Ohne detaillierte Modernisierungsempfehlungen.

Vor- und Nachteile des Bedarfsausweises:

  • +Genaue Datenaufnahme von Gebäude Bauteilen, Baustoffen und der Anlagentechnik.
  • +Energiebedarf kann dadurch sehr genau berechnet werden.
  • +Neue Gebäude erreichen einen sehr guten Kennwert und können dadurch höhere Kauf- oder Mietpreise erzielen.
  • +Kürzlich sanierte Gebäude erreichen einen besseren Kennwert und können dadurch höhere Kauf- oder Mietpreise erzielen.
  • +Individuelle Modernisierungsempfehlungen bei Bestandsgebäuden.
  • -Aufwendige Aufnahme der Gebäudedaten anhand von Bauplänen, Unterlagen, sowie vor Ort.
  • -Dadurch kostenintensiver als der einfache Energieverbrauchsausweis.
  • -Ergebnis bestimmt den Nutzer unabhängigen Norm-Verbrauch des Gebäudes, um den Bedarfsausweis in ganz Deutschland mit anderen Bedarfsausweisen vergleichbar zu machen. In der Realität kann je nach Wohnnutzung der tatsächliche Verbrauch deutlich vom berechneten Verbrauch abweichen (deutlich niedriger oder deutlich höher möglich).


 Wann reicht ihnen einen Verbrauchsausweis?

  •  Bei Wohngebäuden, die inzwischen saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben, wenn alle notwendigen Daten für einen Verbrauchsausweis vorliegen.




Wann benötigen Sie zwingend einen Bedarfsausweis?

  • Pflicht für alle neu zu errichtenden Wohngebäude u. Nichtwohngebäude.
  • Pflicht bei einer umfassenden Sanierung sowie zur Vorlage bei Vermietung und Verkauf für alle Wohngebäude, die aus dem Baujahr 1977 und vorher stammen und bisher noch nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden.
  • Pflicht für alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die aus dem Baujahr 1965 oder früher stammen.
  • Pflicht für Bestandsgebäude die umfassend saniert wurden oder die um mehr als die Hälfte erweitert wurden.



Bekommt jede Wohnung eines Gebäudes einen eigenen Energieausweis?

  • Nein, ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Haus ausgestellt werden.
  • Nur bei gemischt genutzten Gebäuden z.B.: der Wohnung über der Pizzeria, wird ein Energieausweis für den Teil des Wohngebäudes und ein Energieausweis für den Teil des Nichtwohngebäudes ausgestellt.


Energieausweis Bedarfsausweis - St. Wolfgang - GebäudeEnergieBerater Dölle Thomas






Welche Unterlagen helfen bei der Erstellung eines Energieausweis?


  • Haben Sie Baupläne und Bauunterlagen zur Hand?
  • Aus welchem Baujahr stammt das Gebäude?
  • Welches Baujahr hat ihre Heizungsanlage?
  • Wie wird das Warmwasser aufbereitet?
  • Setzen Sie erneuerbare Energien z.B.:
    eine Solarthermieanlage oder Photovoltaikanlage ein?
  • Wie groß ist die Wohnfläche des Gebäudes?
  •  Wie viele Geschosse und Wohnungen / Gewerbeeinheiten hat das Gebäude?
  • Welche Fenster sind eingebaut (Art des Rahmens und der Verglasung)?
  • Wie ist die Dämmung der Außenwände, des Dachs und des Kellers aufgebaut?
  • Haben Sie die Rechnungen für Energieträger (Öl, Gas, Holz, Strom) von drei aufeinanderfolgenden Jahren?
  • Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre
    (Heizung und Strom, z. B. aus Heizkostenabrechnung)
  • Kennen Sie die Höhe der verbrauchten Warmwassermenge in diesem Zeitraum?
  • Wurde das Gebäude bereits modernisiert? Wenn ja, was und wann?
  • Angaben zum umbauten Raum (Bruttoraumvolumen) aus Bauantrag 
  • Aktuelle Schornsteinfegerprotokolle
  • Datenblätter für Anlagenkomponenten
  • (Heizungsanlage, ggf. Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage)
  • Vorhandene Wärmeschutznachweise
  • Angaben zu durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen
    (auch Rechnungen für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik)
  • Pläne aus Bauantragstellung oder Baufertigstellungspläne im Maßstab M 1:100 oder größer.
  • Grundriss von allen Geschossen, Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss

 

  • Ansichten von allen Seiten, in der Regel von den vier Himmelsrichtungen
  • Schnitte, in der Regel mindestens ein Querschnitt und ein Längsschnitt
  • Details oder Konstruktionszeichnungen von Außenwandaufbauten und Kellerwänden
  • Aufbau u Konstruktion vom Dach und von Dachgauben
  • Aufbau und Konstruktion der obersten Geschossdecke
    (bei nicht ausgebautem Dachboden)
  • Aufbau u Konstruktion der Kellergeschossdecke
  • Aufbau u Konstruktion der Bodenplatte zum Erdreich
  • Aufbau u Konstruktion der Fenster, insbesondere die Einbausituation der Fenster
    (An­schluss an die Wand)