Döllel Thomas 
 GebäudeEnergieBerater 
 

INFORMATIONEN
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, sowie bei der KfW gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten.


Um einige Beispiele für Förderungen beim BAFA, sowie bei der KfW zu nennen:


  • Bundesförderung für Energieberatung von Wohngebäuden  = individueller Sanierungsfahrplan (iSFP 2.0)
  • Förderung von Energieeffizienten Neubauten.
  • Förderung von Energieeffizienten Gesamtsanierungen.
  • Erneuerung / Erstinstallation von Solarthermieanlagen.
  • Erneuerung / Erstinstallation von Biomasseanlagen.
  • Erneuerung / Erstinstallation von Wärmepumpenanlagen.
  • Sanierung der Gebäudehülle wie z.B.: Außenwanddämmung, Fenster, Balkon- u. Terrassentüren, Haustüren, Dachflächen, Dachgauben, Dachfenster usw.
  • Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich nach Verfahren B.
  • Heizungsoptimierung durch neue Fußbodenheizungsflächen oder neue Niedertemperaturheizkörper.
  • Heizungsoptimierung durch neue Umwälzpumpen, Warmwasserpumpen, Puffer- u. Warmwasserspeicher usw.


  • Nachrüstung eines Sekundärbauteils für die Biomasseanlage zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung.
  • Kälte- und Klimatechnikanlagen.
  • KWK – Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
  • Wärme- und Kältespeicher in Verbindung von KWK Anlagen.






Was bringt mir die Bundesförderung für Energieberatung von Wohngebäuden (iSFP 2.0)?

Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase wie z.B.: CO2 eingespart werden.


Deshalb kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP 2.0) vom Bund gefördert werden.





Im Rahmen dieser Beratung zeigt Ihnen ein Energieberater / eine Energieberaterin, wie Sie Energie einsparen können. Es wird vor Ort der energetische Zustand Ihres Wohngebäudes ermittelt und auf dieser Grundlage ein passendes Sanierungskonzept erstellt.



Der Energieberater / die Energieberaterin schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohn­gebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Sie werden auch darauf hingewiesen, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammengefasst. Dieser wird Ihnen ausgehändigt und anschließend in einem Abschlussgespräch erläutert.


Wichtig: Anträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.