Döllel Thomas 
 GebäudeEnergieBerater 
 

 

 INFORMATIONEN UND LEISTUNGEN
Energieausweise

Wann brauchen Sie als Eigentümer einer Immobilie einen Energieausweis?

  • Sie bauen ein neues Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude
  • An ihrem Gebäude werden Erweiterungen und Sanierungen im größeren Stil vorgenommen
  • Sie möchten ein Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude verkaufen
  • In ihrem Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude steht ein Mieterwechsel an
  • Sie besitzen ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr, das mehr als 1000m2 Nutzfläche hat


Energieausweis Beratung in St. Wolfgang - GebäudeEnergieBerater Dölle Thomas




Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

  • Verbrauchsausweis
  • Bedarfsausweis


Vor- und Nachteile des Verbrauchsausweises:

  • +Sehr schnell erstellt, dadurch relativ günstig
  • +Käufer oder Mieter erkennt auf einen Blick, wie hoch die Verbräuche der letzten drei Jahre im Durchschnitt waren
  • -Ergebnis kann verzerrt sein, denn der Durchschnittsverbrauch ist vom Nutzerverhalten der Bewohner abhängig
  • Keine genaue tiefgreifende Datenaufnahme des Gebäudes
  • Nur eingeschränkt aussagekräftig
  • Ohne Modernisierungsempfehlungen

Vor- und Nachteile des Bedarfsausweises:

  • +Genaue Datenaufnahme von Gebäude Bauteilen, Baustoffen und der Anlagentechnik
  • +Energiebedarf kann dadurch sehr gut errechnet werden
  • +Neue Gebäude erreichen einen sehr guten Kennwert u können dadurch höhere Kauf- oder Mietpreise erzielen
  • +Individuelle Modernisierungsempfehlungen bei Bestandsgebäuden
  • -Aufwendige Aufnahme der Gebäudedaten anhand von vielen Plänen, Unterlagen und oft  auch vor Ort
  • -Dadurch kostenintensiver
  • -Ergebnis kann von der Realität abweichen wenn nicht genügend Daten eines Bestandsgebäudes vorhanden sind


 

Wann reicht ihnen einen Verbrauchsausweis?

 

  • Bei allen Wohngebäuden, die inzwischen saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben




Wann benötigen Sie zwingend einen Bedarfsausweis?

  • Pflicht für alle neu zu errichtenden Wohngebäude u. Nichtwohngebäude
  • Pflicht bei einer umfassenden Sanierung sowie zur Vorlage bei Vermietung und Verkauf für alle Wohngebäude, die aus dem Baujahr 1977 und vorher stammen und bisher noch nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden
  • Pflicht für alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die aus dem Baujahr 1965 oder früher stammen.
  • Pflicht für Bestandsgebäude die umfassend saniert wurden oder die um mehr als die Hälfte erweitert wurden



Bekommt jede Wohnung eines Gebäudes einen eigenen Energieausweis?

  • Nein, ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Haus ausgestellt werden
  • Nur bei gemischt genutzten Gebäuden z.B.: der Wohnung über der Pizzeria, wird ein Energieausweis für den Teil des Wohngebäudes und ein Energieausweis für den Teil des Nichtwohngebäudes ausgestellt


Energieausweis Bedarfsausweis - St. Wolfgang - GebäudeEnergieBerater Dölle Thomas






Welche Unterlagen helfen bei der Erstellung eines Energieausweis?


  • Haben Sie Baupläne und Bauunterlagen zur Hand?
  • Aus welchem Baujahr stammt das Gebäude?
  • Welches Baujahr hat ihre Heizungsanlage?
  • Wie wird das Warmwasser aufbereitet?
  • Setzen Sie erneuerbare Energien z.B.:
    eine Solarthermieanlage oder Photovoltaikanlage ein?
  • Wie groß ist die Wohnfläche des Gebäudes?
  •  Wie viele Geschosse und Wohnungen / Gewerbeeinheiten hat das Gebäude?
  • Welche Fenster sind eingebaut (Art des Rahmens und der Verglasung)?
  • Wie ist die Dämmung der Außenwände, des Dachs und des Kellers aufgebaut?
  • Haben Sie die Rechnungen für Energieträger (Öl, Gas, Holz, Strom) von drei aufeinanderfolgenden Jahren?
  • Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre
    (Heizung und Strom, z. B. aus Heizkostenabrechnung)
  • Kennen Sie die Höhe der verbrauchten Warmwassermenge in diesem Zeitraum?
  • Wurde das Gebäude bereits modernisiert? Wenn ja, was und wann?
  • Angaben zum umbauten Raum (Bruttoraumvolumen) aus Bauantrag 
  • Aktuelle Schornsteinfegerprotokolle
  • Datenblätter für Anlagenkomponenten
  • (Heizungsanlage, ggf. Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage)
  • Vorhandene Wärmeschutznachweise
  • Angaben zu durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen
    (auch Rechnungen für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik)
  • Pläne aus Bauantragstellung oder Baufertigstellungspläne im Maßstab M 1:100 oder größer.
  • Grundriss von allen Geschossen, Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss

 

  • Ansichten von allen Seiten, in der Regel von den vier Himmelsrichtungen
  • Schnitte, in der Regel mindestens ein Querschnitt und ein Längsschnitt
  • Details oder Konstruktionszeichnungen von Außenwandaufbauten und Kellerwänden
  • Aufbau u Konstruktion vom Dach und von Dachgauben
  • Aufbau und Konstruktion der obersten Geschossdecke
    (bei nicht ausgebautem Dachboden)
  • Aufbau u Konstruktion der Kellergeschossdecke
  • Aufbau u Konstruktion der Bodenplatte zum Erdreich
  • Aufbau u Konstruktion der Fenster, insbesondere die Einbausituation der Fenster
    (An­schluss an die Wand)